In der Wetterau treten im Umfeld von Naturschutzgebieten (NSG) und Vogelschutzgebieten (VSG) seit ungefähr 10 Jahren verstärkt Fraßschäden durch Gänse und Schwäne in Getreide- und Rapsäckern auf. Die betroffenen Landwirte machen die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten dafür verantwortlich und fordern Entschädigungen. Gerade in den Natura 2000-Gebieten bedarf es aber der Akzeptanz durch die Landwirte und Landwirtinnen, damit sich die vorgegebenen Naturschutzziele durch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung umsetzen lassen.
Aus diesem Grunde wurde 2010 ein Pilotprojekt „Rastvogelmanagement Wetterau“ unter Beteiligung von Ministerium (HMUELV), Regierungspräsidium Darmstadt und Wetteraukreis gestartet. Parallel dazu wurde die Staatliche Vogelschutzwarte vom HMUELV beauftragt, die getroffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse gutachterlich zu begleiten. Erste Ergebnisse liegen bereits vor.
Leider haben wir noch keine Erkenntnisse, woher die Tiere kommen, die im Winter die Schäden verursachen. Stammen sie aus den Wetterauer VSG selbst oder ziehen unsere Vögel ab und werden durch Wintergäste ersetzt? Die Beantwortung dieser Frage wäre wichtig für die Maßnahmenplanung in den Natura 2000-Gebieten. Gemeinsam mit dem Gutachter, Prof. Dr. Hans-Heiner Bergmann von der AG Gänseökologie der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft, den amtlichen und ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuern Josef Tiefenbach (Hessen-Forst, Forstamt Nidda) und Udo Seum (HGON und NABU) sowie dem Leiter der Beringungszentrale der Vogelwarte Helgoland, Olaf Geiter, haben wir den Plan entwickelt, einen Teil der „Wetterauer Grauganspopulation“ zu beringen und farblich zu markieren. Das HMUELV unterstützt diese Idee.
In den Folgemonaten könnte man so feststellen, ob die Tiere standorttreu sind, oder abziehen. In die Feldbeobachtungen könnten nicht nur Naturschützer, sondern auch Landwirte und Jäger integriert werden, was sicherlich auch zur Akzeptanz beitragen wird.
Die Gänse können nur gefangen werden, wenn die Jungen noch nicht flugfähig sind und die Altvögel ihr Großgefieder mausern, also zu einer Zeit, wo sie sich noch im NSG „Bingenheimer Ried“ aufhalten.
Nach entsprechender Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde Darmstadt wurde am 3. Juni 2011 die Beringungsaktion gestartet. Die Leitung hatte Dr. Susanne Homma (Verein der Freunde und Förderer der wissenschaftlichen Vogelberingung e.V.). Vor Ort wurde Frau Dr. Homma von Gerd Bauschmann (Vogelschutzwarte), Stefan Stübing (HGON) und Udo Seum (NABU Bingenheim, HGON-Wetterau) unterstützt. Insgesamt waren 32 Helfer zur Geschäftsstelle der HGON nach Echzell gekommen. Auf dem Parkplatz erfolgte die Einweisung mit „Trockenübungen“. Danach ging es ins Bingenheimer Ried. Insgesamt 72 Grau- und eine Nilgans konnten beringt werden.
Am Nachmittag ging es dann zum Teufelsee. Dort wollte man Gänse beringen, die auf dem Wasser umher schwimmen. Plan A: zwei Boote der DLRG sollten die Gänse ganz langsam in eine Bucht „drängen“. Dort war der Fangzaun mit Fangtrichter aufgestellt worden. Aber die Gänse ließen sich nicht treiben. Wichen den Booten geschickt aus und verteilten sich auf der ca. 20 Hektar großen Wasserfläche.
Also musste Plan B angewendet werden: Fangen der Gänse mit einem Kescher von den Booten aus. Einschließlich der „Landfänge“ (einige Gänse suchten ihr Heil auf dem Land) konnten so gut ein Dutzend Gänse beringt werden.
Das "Treiben"
Gänse gefangen
Gänse in der Fangvorrichtung
Gänse in Säcke
Beringung
Adulte Gänse mit "Fußring" und "Halsring"
Junggänse mir 2 Fußringen
In der nachfolgenden Datei sind die Maßnahmen aufgeführt, die 2011 in den 37 Naturschutzgebieten geplant sind. Vorangestellt sind jeweils die 2010 durchgeführten Maßnahmen.
Die Planung 2011 wurde in einer "Pflegeplanbesprechung" am 8. Dezember 2010 vorgestellt. Eingeladen waren die anerkannten Naturschutzverbände, Fachbehörden und die ehrenamtlichen Gebietsbetreuer.
Im Jahrespflegeplan (JPP) werden die Maßnahmen, die in den Naturschutzgebieten zur Durchführung kommen sollen, planerisch erfasst. Grundlage für die Erstellung des JPP sind die Mittelfristigen Pflegepläne (NSG) bzw. die Mittelfristigen Maßnahmen-pläne (FFH), die eine Gültigkeit von 10 Jahren haben.