Verordnung über das Naturschutzgebiet „Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim“, Gemarkung Ober-Mörlen der Gemeinde Ober-Mörlen und Gemarkungen Ostheim und Fauerbach, Stadt Butzbach, Wetteraukreis vom 20. November 1990 StAnz. 50/1990, S. 2667 Größe 77,5 ha
FFH-Gebiet 5618-302 „Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim“
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
· Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
· Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
· Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
· Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
· Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Relikte ehemals weit verbreiteter Kulturlandschaftsteile in den Gemarkungen Ostheim und Fauerbach der Stadt Butzbach und der Gemeinde Ober-Mörlen im Wetteraukreis, wie sie für ortsnahe Bereiche im Naturraum Wetterau typisch waren: ausgedehnte Streuobstflächen, großflächige Heuwiesen und Schafhutungsrasen mit ihren wertvollen und bestandsbedrohten Arten, aufgelassene und renaturierte Angelteiche.
Von 2003 bis 2009 wurden in drei Bauabschnitten die Fauerbachteiche und der Fauerbach im Bereich des Naturschutzgebietes renaturiert.